Monitoring-Stelle
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30.04.2009
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland voll zu verwirklichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Die Monitoring-Stelle befindet sich derzeit im Aufbau. Ihre Aufgaben sind unter anderem:

• Politikberatung;
• Anwendungsorientierte Forschung;
• Durchführung von Veranstaltungen;
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
• Bereitstellung von Informationen (Bibliothek).

Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden entgegen zu nehmen oder rechtsberatende Unterstützung zu leisten. Einzelfallbezogene Anfragen können wir daher leider nicht bearbeiten.

Kontakt:

Deutsches Institut für Menschenrechte
- Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention -
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin

Sekretariat: 030 - 259 359 - 450 (Bettina Kausch, Assistenz der Monitoring-Stelle)
Fax: 030 - 259 359 - 59
E-Mail: monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de

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