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24.03.2009
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab 26. März für Deutschland verbindlich
Am 26. März 2009 werden die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll nun auch für Deutschland verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30 Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte, ist Deutschland 50. Vertragspartei der Konvention geworden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert.


Weitere Informationen:

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als PDF

Policy Paper von Valentin Aichele, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte: "Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll" als PDF

Essay von Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention" als PDF
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