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05.09.2008
Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut spricht sich gegen die Verwendung des Begriffs "Rasse" in Gesetzestexten aus
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den Parlamenten und Regierungen auf Bundes- und Landesebene, in Zukunft auf die Verwendung des Begriffs "Rasse" zu verzichten. Dies soll bereits bestehende Bemühungen im Kampf gegen Rassismus unterstützen. Die Empfehlung beinhaltet eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des deutschen Grundgesetzes.

Der Begriff "Rasse" ist historisch extrem belastet und enthält rassistische Implikationen. Theorien und gedankliche Konstrukte, die Menschen in unterschiedliche "Rassen" einteilen, waren und sind schon immer rassistisch. Sie schreiben Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zu und gipfeln in der Annahme höher- und minderwertiger "Rassen". Dennoch wird bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen, der Ausdruck "Rasse" verwendet. In einigen anderen europäischen Ländern ist es bereits üblich, in Gesetzestexten von dem Begriff Abstand zu nehmen. In Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich daher dafür aus, den Terminus "Rasse" nicht länger in Gesetzestexten, Verordnungen oder Erlassen zu benutzen. Vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte geändert werden, so dass der Begriff nicht mehr im Gesetz steht. Der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen darf dadurch nicht eingeengt werden. Artikel 3 des Grundgesetzes, der fundamentale Gleichheitsgrundsatz des deutschen Verfassungsrechts, sollte ebenfalls dahingehend geändert werden, dass der Begriff nicht mehr verwendet wird. Zudem sollte sich Deutschland gegen einen weiteren Gebrauch des Ausdrucks "Rasse" in internationalen Dokumenten einsetzen.

Hendrik Cremer: " … und welcher Rasse gehören Sie an?" — Zur Problematik des Begriffs "Rasse" in der Gesetzgebung. Deutsches Institut für Menschenrechte, 2008.

Das Policy Paper als PDF

Pressekontakt:
Ulla Niehaus
Tel.: 030-259 359-13
E-Mail: niehaus@institut-fuer-menschenrechte.de
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